Harmonika-Orchester Endersbach e.V. Vereinsordnung Nr. 2 „Ehrungen und Ständchen“
beschlossen in der Ausschuss-Sitzung am 11.5.2005
geändert in der Ausschuss-Sitzung am 24.10.2011
1. Allgemeines
Diese Vereinsordnung regelt die Voraussetzungen und Modalitäten für Ehrungen und Ständchen. Sie wird vom Ausschuss erlassen. Alle Mitglieder haben bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Anspruch auf Ehrungen und Ständchen.
2. Ehrungen
Der Verein ehrt Mitglieder abhängig von der Mitgliedsdauer. Zur Zeit sind folgende Ehrungen vorgesehen:
Silberne Ehrennadel für 10 Jahre Mitgliedschaft
Goldene Ehrennadel für 25 Jahre Mitgliedschaft
Geschenk für 40 Jahre, 50 Jahre, 60 Jahre usw. Mitgliedschaft (alle 10 Jahre)
Der Mitgliederstatus (aktiv, fördernd oder Ehrenmitglied) wird bei den Zusatzgeschenken berücksichtigt.
3. Ehrungen durch den DHV
Der Verein übernimmt auch die vom DHV für Dirigenten, Orchesterspieler, Funktionäre und Jugendleiter vorgesehenen Ehrungen. Zu Einzelheiten siehe Anhang “DHV Ehrungen”
4. Ort und Zeit der Ehrung
Die Ehrungen werden im Jubiläumsjahr im Rahmen von Konzerten oder Mitgliederversammlungen vorgenommen.
5. Ständchen
Auf Wunsch werden zu runden Geburtstagen (alle 10 Jahre) und zu Hochzeiten Ständchen
gespielt. Geburtstagsständchen für aktive Mitglieder sind frühestens mit dem 50., für fördernde
Mitglieder mit dem 60. Lebensjahr möglich.
Ständchen zu Hochzeiten sind nur für aktive Mitglieder vorgesehen. In Ausnahmefällen kann auch
fördernden Mitgliedern sowie Angehörigen von Mitgliedern zur Hochzeit gespielt werden. Darüber
entscheidet jeweils das Orchester selbst.